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   KG, 15.01.2004 - 22 U 66/03   

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https://dejure.org/2004,7783
KG, 15.01.2004 - 22 U 66/03 (https://dejure.org/2004,7783)
KG, Entscheidung vom 15.01.2004 - 22 U 66/03 (https://dejure.org/2004,7783)
KG, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 22 U 66/03 (https://dejure.org/2004,7783)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruches auf Zahlung von Schmerzensgeld durch den Alleinerben; Verletzung der Verkehrssicherung durch das defekte Türsystem eines Linienbusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des Betreibers eines Linienbusses für Schäden bei automatischer Schließung der Türen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bustür schließt automatisch - Seniorin stürzt - Kommunaler Verkehrsbetrieb haftet nicht für Verletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 937
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 24.05.1989 - 4 U 77/89

    Unfall eines Omnibusfahrgastes; Einsteigen in Linienbus; Automatisches Schließen

    Auszug aus KG, 15.01.2004 - 22 U 66/03
    Ein solcher Schadensfall ist mehrfach in der obergerichtlichen Rechtsprechung als nicht schadensersatzpflichtig beurteilt worden (vgl. OLG Nürnberg, Urt. vom 24.05.1989, 4 U 77/89, in: VersR 1989, 969; OLG Nürnberg, Urt. vom 14.02.1994, 5 U 3326/93, in: VersR 1995, 233 (Revision wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 15.11.1994, VI ZR 134/94, nicht angenommen); OLG München, Urt. vom 07.04.2000, 10 U 4990/99, in: VersR 2002, 332).

    Das Problem, dass ein Fahrgast erst gegen Ende der Öffnungszeit versucht einzusteigen (ohne vorher den außen angebrachten Türöffnungsknopf gedrückt und damit eine volle Türöffnungszeit erreicht zu haben), bleibt ein generelles, das sich nicht durch Veränderung der Taktfrequenz beseitigen lässt (ebenso: OLG Nürnberg, VersR 1989, 969).

    Ein Busfahrer ist keineswegs verpflichtet, das Ein- und Aussteigen an den hinteren Automatiktüren ständig zu beobachten (vgl. OLG Braunschweig VersR 1998, 699; OLG Nürnberg VersR 1989, 969f., VersR 1995, 233), da ein Abfahren vor Schließung dieser Türen nicht möglich ist und eine Gefahr für die Passagiere insoweit nicht besteht.

  • OLG Nürnberg, 14.02.1994 - 5 U 3326/93

    Verkehrssicherungspflicht bei automatischem Türschließungssystem eines

    Auszug aus KG, 15.01.2004 - 22 U 66/03
    Ein solcher Schadensfall ist mehrfach in der obergerichtlichen Rechtsprechung als nicht schadensersatzpflichtig beurteilt worden (vgl. OLG Nürnberg, Urt. vom 24.05.1989, 4 U 77/89, in: VersR 1989, 969; OLG Nürnberg, Urt. vom 14.02.1994, 5 U 3326/93, in: VersR 1995, 233 (Revision wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 15.11.1994, VI ZR 134/94, nicht angenommen); OLG München, Urt. vom 07.04.2000, 10 U 4990/99, in: VersR 2002, 332).

    Ein Busfahrer ist keineswegs verpflichtet, das Ein- und Aussteigen an den hinteren Automatiktüren ständig zu beobachten (vgl. OLG Braunschweig VersR 1998, 699; OLG Nürnberg VersR 1989, 969f., VersR 1995, 233), da ein Abfahren vor Schließung dieser Türen nicht möglich ist und eine Gefahr für die Passagiere insoweit nicht besteht.

  • OLG München, 07.04.2000 - 10 U 4990/99

    Sturz eines Busfahrgastes durch automatisch schließende Tür als unabwendbares

    Auszug aus KG, 15.01.2004 - 22 U 66/03
    Ein solcher Schadensfall ist mehrfach in der obergerichtlichen Rechtsprechung als nicht schadensersatzpflichtig beurteilt worden (vgl. OLG Nürnberg, Urt. vom 24.05.1989, 4 U 77/89, in: VersR 1989, 969; OLG Nürnberg, Urt. vom 14.02.1994, 5 U 3326/93, in: VersR 1995, 233 (Revision wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 15.11.1994, VI ZR 134/94, nicht angenommen); OLG München, Urt. vom 07.04.2000, 10 U 4990/99, in: VersR 2002, 332).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.1993 - 1 U 89/93

    Sturz eines Fahrgastes wegen sich automatisch schließender Straßenbahntür

    Auszug aus KG, 15.01.2004 - 22 U 66/03
    Aufgrund dieses langen Zeitraumes kann man inzwischen davon ausgehen, dass der Mechanismus dieser Türen allgemein bekannt ist (so auch: OLG Düsseldorf, VersR 1995, 676) und auch ältere Menschen genügend Zeit hatten, sich damit vertraut zu machen.
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2006 - 19 U 10/06

    Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung durch Einsatz von automatischen Türen

    Es muss allerdings durch geeignete bauliche Maßnahmen sichergestellt sein, dass eine Gefährdung von Personen innerhalb und außerhalb durch sich schließende Türen nicht zu erwarten ist (KG, MDR 2004, 937, zitiert nach JURIS, Rn. 27/28; OLG München, VersR 2002, 332, ziert nach juris, Rn, 8).
  • LG Wuppertal, 25.01.2006 - 19 O 304/05

    Anspruch auf Schadensersatz aus abgetretenem Recht; Verletzung von

    Ein derartiger Schadensfall ist bereits mehrfach in der obergerichtlichen Rechtsprechung als auf der Grundlage des § 823 BGB nicht schadensersatzpflichtig angesehen worden (KG Berlin MDR 2004, 937; OLG München VersR 2002, 332; OLG Nürnberg VersR 1995, 233; OLG Nürnberg VersR 1989, 969).
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